Sicherheit nach Vorschrift:

Jahr für Jahr entstehen in Deutschland wegen technischer Mängel Schäden in Milliardenhöhe. Viele der Schäden durch defekte elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen hätten vermieden werden können, wenn sie einer regelmäßigen fachgerechten Kontrolle durch das Elektromaschinenbauer-Handwerk unterzogen worden wären. Genau dafür gibt es jetzt den E-CHECK. Denn der Inhaber eines Unternehmens ist für den einwandfreien Zustand seiner Elektromaschinen und -antriebe verantwortlich. Im Schadensfall muß er dies gegenüber den Gewerbeaufsichtsbehörden, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen nachweisen können.

Laut der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 (ehemals VBG 4) müssen die Elektromaschinen und -antriebe im Betrieb mindestens alle 4 Jahre geprüft werden. Ortsveränderliche Geräte sogar ca. alle 6 Monate. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten gesetzliche Vorschriften.

Übrigens: Auch die Inhaber und Betreiber von öffentlichen und landwirtschaftlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand ihrer Elektromaschinen und -antriebe verantwortlich.